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Bauliche Bestimmungen

Die Einhaltung der nachstehend genannten baulichen und sicherheitstechnisch relevanten Bestimmungen wird von einem mobilen Einsatzkommando des TÜV Palermo vor Ort überprüft und ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung zum Start wie in Durchführungsbestimmung 218K34/4 §§ 3 bis 8 des Weltsportabkommens.

1. Die Objekte müssen Eigenbau sein.

2. Max. Breite: 1,5m; max. Länge: 4m; max. Tiefgang: 0,5m

3. Es dürfen keine Fortbewegungsmotoren verwendet werden, keine Öle,
keine Fette und wasserlösliche Farbe!

4. Zum Schutz des Lehmbodens im Bassin muss die Wanne schwimmen; Staken und schieben ist verboten!

5. An der Wanne angebrachte Werbung darf nicht größer als 100cm x 250cm
sein, es sei denn, es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der
Veranstaltung!

6. Namen von Unternehmen und Parteien dürfen nicht Bestandteil des
Namens sein, es sei denn es handelt sich um einen offiziellen Sponsor der
Veranstaltung!

7. Bevor die Badewannen zu Wasser gelassen werden, prüfen Palermo und der TÜV die Wannen auf Schwimmfähigkeit und ihre
Ruderfunktion.

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